Am 8. Mai 2026 hatte die EU-Kommission einen Entwurf für Leitlinien zu den Transparenzpflichten für Anbieter und Betreiber von KI-Systemen nach Art. 50 KI-Verordnung vorgelegt und eine öffentliche Konsultation dazu eingeleitet. Am 20. Juli 2026 wurde die endgültige Fassung ihrer Leitlinien veröffentlicht.
Wann müssen Unternehmen auf KI hinweisen?
Unternehmen müssen Personen darüber informieren, wenn diese direkt mit einem KI-System interagieren und dies nicht offensichtlich erkennbar ist. Dies betrifft beispielsweise KI-gestützte Chatbots im Kundenservice, virtuelle Assistenten oder automatisierte Interaktionssysteme auf Webseiten und in Apps. Die Information muss klar und verständlich erfolgen und spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein.
Für viele Unternehmen bedeutet das, bestehende Kundenkommunikationskanäle zu überprüfen und gegebenenfalls Hinweise wie „Sie kommunizieren mit einem KI-gestützten Assistenten“ zu ergänzen.
Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Inhalte, die mithilfe von KI erzeugt oder verändert werden. Anbieter von KI-Systemen, die Texte, Bilder, Videos oder Audiodateien generieren, müssen technische Verfahren vorsehen, mit denen diese Inhalte als künstlich erzeugt oder manipuliert erkennbar sind. Die Kennzeichnung soll maschinenlesbar, robust und technisch zuverlässig sein. Hier gibt es EU-Icons zur Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten.
Für Unternehmen heißt das: Wer generative KI für Marketing, Kommunikation oder Content-Erstellung nutzt, sollte prüfen, ob die eingesetzten Tools die Anforderungen an die Kennzeichnung unterstützen.
Deepfakes und KI-generierte Medien
Eine besondere Transparenzpflicht gilt für sogenannte Deepfakes. Werden Bilder, Audio- oder Videoinhalte mithilfe von KI erzeugt oder so manipuliert, dass sie real wirken, muss offengelegt werden, dass die Inhalte künstlich erstellt oder verändert wurden. Dies betrifft beispielsweise KI-generierte Unternehmensvideos, Avatare oder synthetische Sprecherstimmen im Marketing.
Ausnahmen gelten unter anderem für künstlerische, satirische oder fiktionale Inhalte, sofern die Kennzeichnung in angemessener Weise erfolgt, ohne die Nutzung des Werks wesentlich zu beeinträchtigen.
Was gilt für KI-generierte Texte?
Wer KI-generierte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss grundsätzlich offenlegen, dass die Inhalte ganz oder teilweise künstlich erzeugt wurden. Eine Ausnahme besteht, wenn eine menschliche redaktionelle Prüfung erfolgt und eine natürliche oder juristische Person die Verantwortung für die Veröffentlichung übernimmt.
Für Unternehmen bedeutet dies, dass KI-generierte Pressemitteilungen, Fachbeiträge oder Informationsinhalte weiterhin veröffentlicht werden können. Entscheidend ist jedoch, dass ein verantwortlicher Mensch den Inhalt prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Welche Schritte sollten Unternehmen jetzt einleiten?
Um die neuen Transparenzpflichten einzuhalten, empfiehlt sich ein strukturierter Compliance-Check:
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Inventarisierung aller eingesetzten KI-Anwendungen
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Prüfung, ob Kunden, Mitarbeitende oder andere Personen direkt mit KI interagieren
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Überprüfung von Websites, Chatbots und automatisierten Kommunikationssystemen
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Analyse der Nutzung generativer KI für Texte, Bilder, Audio oder Video
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Einführung klarer Kennzeichnungs- und Transparenzhinweise
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Dokumentation interner Prozesse und Verantwortlichkeiten
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Sensibilisierung von Marketing-, Kommunikations- und IT-Teams für die neuen Anforderungen
Fazit
Die Transparenzpflichten des AI Acts bringen für viele Unternehmen keine grundsätzlichen Verbote, wohl aber neue Informations- und Kennzeichnungspflichten. Gerade Unternehmen, die Chatbots, generative KI oder KI-basierte Medienproduktionen einsetzen, sollten ihre Prozesse zeitnah überprüfen. Transparenz wird künftig nicht nur zur rechtlichen Verpflichtung, sondern auch zu einem wichtigen Vertrauensfaktor gegenüber Kunden, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit.
Weiterführende Informationen:
Article 50: Transparency obligations for providers and deployers of certain AI systems | AI Act Service Desk
Dazu die ‚Verordnung über Künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689), amtliche Fassung vom 13. Juni 2024‘ einsehen.