Die Europäische Kommission hat eine Konsultation eingeleitet, um Meinungen zu ihrem Entwurf zur Änderung der Regelung über staatliche Beihilfen und den Kodex für bewährte Verfahren für staatliche Beihilfen („geänderte BPC“) zu neuen Vorschriften für den Zugang zu Gerichten einzuholen.
Im Entwurf der Durchführungsverordnung und im geänderten BPC wurde ein neuer Mechanismus festgelegt. Er ermöglicht es der Öffentlichkeit, eine Überprüfung bestimmter Beihilfeentscheidungen durch die Kommission zu beantragen, um festzustellen, ob sie gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Bis zum 21. März 2025 können Rückmeldungen eigesendet werden.
Teresa Ribera, Exekutiv-Vizepräsidentin der EU-Kommission für einen sauberen, fairen und wettbewerbsfähigen Wandel, erklärte: „Die vorgeschlagenen Maßnahmen tragen den internationalen Verpflichtungen der EU im Rahmen des Übereinkommens von Aarhus Rechnung und berücksichtigen gleichzeitig die Vorschriften des Unionsrechts über staatliche Beihilfen. Die Kommission setzt sich weiterhin nachdrücklich dafür ein, dass die EU ihren internationalen Verpflichtungen in Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Übereinkommen von Aarhus nachkommt.“
Nächste Schritte
Zusätzlich zu der heute eingeleiteten Konsultation werden die Änderungsentwürfe in einem Treffen zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten erörtert.
Die Annahme der geänderten Durchführungsverordnung und des BPC ist für das zweite Quartal 2025 geplant. Dem Bericht wird eine Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen beigefügt, in der Umfang, Inhalt und voraussichtliche Auswirkungen des neuen Verfahrens bewertet werden.
Hintergrund
Diese Konsultation knüpft an die Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus aus dem Jahr 2021 an, wonach die EU gegen das Übereinkommen von Aarhus verstößt, da die Öffentlichkeit Entscheidungen über staatliche Beihilfen, die nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV erlassen wurden, nicht anfechten kann, wenn diese Entscheidungen mutmaßlich gegen das EU-Umweltrecht verstoßen. Am 17. Mai 2023 nahm die Kommission eine Mitteilung an, in der Optionen für Folgemaßnahmen zu den Feststellungen des Ausschusses zur Überwachung der Einhaltung des Übereinkommens von Aarhus aufgezeigt werden, um ein neues Verfahren zu schaffen. Am 30. Mai 2024 veröffentlichte die Kommission eine Aufforderung zur Stellungnahme, auf die vom 1. Juli 2024 bis zum 6. September 2024 eine gezielte Konsultation folgte.
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Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 7. Februar 2025
- Autor
- Vertretung in Deutschland