Heute treten sowohl neue EU-Vorgaben in Kraft, die für bessere Luftqualität in Europa sorgen sollen, als auch neue Vorschriften zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien (CLP). Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, die überarbeitete Luftqualitätsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die überarbeitet CLP-Verordnung wird sukzessive ab Juli 2026 zur Anwendung kommen.
Neue Normen zur Luftqualität
Die neuen Grenzwerte für Luftschadstoffe wie Feinstaub (PM2,5 und PM10), Stickstoffdioxid (NO2) und Schwefeldioxyd (SO2) orientieren sich an den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation. Die EU-Kommissarin für Umwelt, Wasserversorgung und eine wettbewerbsfähige Kreislaufwirtschaft, Jessika Roswall, sagte: „Jedes Jahr verursacht verschmutzte Luft etwa 250.000 vorzeitige Todesfälle und kostet die EU-Wirtschaft bis zu 850 Milliarden Euro. Die neuen Vorschriften zur Luftqualität werden die Lebensqualität von Millionen Europäern verbessern. Und sie werden unsere biologische Vielfalt und unsere Ökosysteme weiter schützen und gleichzeitig unsere Wirtschaft ankurbeln.“
Mit der überarbeiteten Richtlinie werden strengere Normen für zwölf Luftschadstoffe eingeführt. Der zulässige Jahresgrenzwert für Feinstaub (PM2,5) wird im Vergleich zu den bisherigen Normen um mehr als die Hälfte gesenkt. Mit den neuen Rechtsvorschriften werden auch Maßnahmen zum Schutz der Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingeführt, darunter das Recht auf Entschädigung für Gesundheitsschäden durch Luftverschmutzung. Sie sorgen für mehr Klarheit beim Zugang zur Justiz, für wirksame Sanktionen und für eine bessere Information der Öffentlichkeit über die Luftqualität und ihre Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit.
Neue Vorschriften zu Chemikalien
Die neue CLP-Verordnung ist ein wichtiger Meilenstein für den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Sie wird auch den Binnenmarkt für Chemikalien stärken und den Weg für eine wettbewerbsfähigere und nachhaltigere chemische Industrie ebnen. Die überarbeiteten Regeln gewährleisten eine klare Kennzeichnung von Chemikalien, insbesondere für den Online-Verkauf, und führen einfachere und klarere Anforderungen ein, damit Chemikalien ungehindert in der EU verkehren können. Stéphane Séjourné, Exekutiv-Vizepräsident der EU Kommission zuständig für Wohlstand und Industriestrategie, erklärte: „Wir brauchen eine starke, nachhaltige EU-Chemieindustrie. Diese aktualisierten Vorschriften werden es für große und kleine Wirtschaftsakteure einfacher machen, Geschäfte zu machen. Sie werden die Verbraucherinnen und Verbraucher besser schützen und die Nachhaltigkeit von Chemikalien in ganz Europa verbessern, zum Beispiel durch Bestimmungen für den Verkauf von Chemikalien in Mehrwegverpackungen.“
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Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet das Team des Besucherzentrums ERLEBNIS EUROPA per E-Mail oder telefonisch unter (030) 2280 2900.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 10. Dezember 2024
- Autor
- Vertretung in Deutschland